Ich arbeite in Deutschland und habe mir während des Wochenendes in Frankreich ein Bein gebrochen. In welchem Land kann ich mich behandeln lassen?
Sie können sich entweder im Wohnsitz- oder im Arbeitsland behandeln lassen.
Sie müssen sich in Frankreich behandeln lassen
Sie müssen sich in Deutschland behandeln lassen.
Wie ist es mit den Medikamenten? Wo kann ich sie kaufen?
Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.
In Frankreich.
In Deutschland.
Wem muss ich das Attest des Arztes zukommen lassen, wenn er mich krankgeschrieben hat?
Der für den Wohnsitz zuständigen Krankenkasse.
Dem Arbeitgeber.
Der Krankenkasse im Arbeitsland.
Mein Baby hat hohes Fieber und ich muss den Arzt rufen. Wem muss ich den Krankenschein schicken?
Der Krankenkasse im Wohnsitzland.
Der Krankenkasse im Arbeitsland.
Sowohl der Krankenkasse im Wohnsitzland als auch derjenigen im Arbeitsland.
Auf dem Weg zur Arbeit habe ich in Deutschland einen Autounfall und muss zum Arzt. Was darf ich auf keinen Fall vergessen?
Dem Arzt zu sagen, dass er den Unfall dem Arbeitgeber melden muss.
Den Unfall der Krankenkasse zu melden.
Den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.
Was ist mit dem Arbeitslosengeld, falls ich meine Stelle verliere?
Sie bekommen Arbeitslosengeld in Ihrem Wohnsitzland; allerdings nur gemäß den in diesem Land gültigen Rechtsvorschriften. Es ist, als ob Sie dort gearbeitet hätten und versichert gewesen wären.
Das Arbeitslosengeld wird Ihnen auf der Basis des Durchschnittslohnes berechnet.
Das Formular E 301 erhalten Sie beim Arbeitsamt.
Wo bezahle ich als Grenzgänger meine Steuern?
Im Arbeitsland.
In beiden Ländern.
Im Wohnsitzland.
Wie ist es mit der Rente? Ich bin ja nicht sicher, ob ich bis zu meiner Rente in Deutschland arbeiten werde.
Sie erhalten eine Rentenzahlung von jedem Land.
Sie erhalten die Rentenzahlung nur von einem Land.
Sie müssen auf das unterschiedliche Renteneintrittsalter in beiden Ländern achten
Wie ist es mit dem Kindergeld? In welchem Land wird es ausgezahlt?